Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend bis zum Abschluss des Werkvertrages zwischen der AFFELD-SCHAEFER GMbH als Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung ist zugleich die Bestätigung für die bauliche Genehmigung und die statische Zulassung der baulichen Veränderung.

Haftung

Wir haften nicht für Schäden, die im Rahmen der Ausführung des Werkvertrages auf uns zurückzuführen sind. Ausgenommen sind solche Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten oder Handeln entstanden sind. Für diese Schäden haften wir im Rahmen unserer Haftpflichtversicherung. Eine Haftung für Wasserschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn das Absaugen des Oberflächenspülwassers als Dienstleistung angeboten wurde. Das Einmessen der Bohrpunkte mit Angaben der Bohrduchmesser und die Lage der Sägeschnitte erfolgt durch den Auftraggeber. Für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder Sägeschnitte ergeben, übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bohrpunkte von der AFFELD-SCHAEFER GmbH nach Angaben des Auftraggebers eingemessen worden sind. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Fall die Garantie für die Richtigkeit der von ihm für das Einmessen gegebenen Information. Die AFFELD-SCHAEFER GmbH übernimmt unabhängig davon, ob das Einmessen durch den Auftraggeber oder sie selbst durchgeführt worden ist, keine Haftung durch Beschädigungen an Elektro-, Wasser- und Rohrleitungen aller Art, Kanäle, Versor- gungsschächte usw. Sie übernimmt ebenso keine Haftung für Beschädigungen, durch die die Statik des Bauwerks beeinträchtigt wird. Die Haftung der AFFELD-SCHAEFER GmbH für Folgeschäden wird ausgeschlossen.

Wasser und Energie

Vom Auftraggeber sind Wasser (Wasserdruck min. 1 bar) und Strom (220 V / 16 A und 380 V / 35 Ampere) kostenlos zur Verfügung zu stellen, so dass die AFFELD-SCHAEFER GmbH jederzeit hierauf Zugriff nehmen kann. Der Auftraggeber sichert zu, dass diese Anschlüsse den Sicher- heitsbestimmungen entsprechen. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für Schäden, die der AFFELD- SCHAEFER GmbH aus nicht ordnungsgemäßen Anschlüssen entstehen.

Vorbereitungsarbeiten

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten aller für die Durchführung benötigten Vorarbeiten vor unserem Arbeitsbeginn zu erledigen. Eventuell entstehende Wartezeiten werden nach unserer Preisliste verrechnet.

Leistungsumfang

Der Ausbau, Abtransport und die Entsorgung des gebohrten bzw. geschnittenen Betongutes bzw. Mauerwerks ist in unseren Einheits- und Angebotspreisen nicht enthalten, es sei denn diese Leistung ist im Werkvertrag ausdrücklich vereinbart. Das gleiche gilt für die Stellung eines Gerüsts ab Arbeitshöhe 2,5 m, der Unterfang- und Unterbauarbeiten, sowie für Abdeck- bzw. Abklebearbeiten gegen Spritz- und Spülwasser. Der Auftraggeber hat die Baustelle so zu sichern, dass Beschädigungen oder Verschmutzungen an Inventar oder am Gebäu- de ausgeschlossen sind. Für arbeitsbedingte Verschmutzungen übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung. Werden vom Auftraggeber Überstunden, Nacht-, Samstags- und Sonntagsarbeiten sowie Feiertagsarbeiten gefordert, werden Zuschläge nach Preisliste abgerechnet. Erforderliche Genehmigungen für Sonderarbeitsstunden muss der Auftraggeber einholen.

Gewährleistung

Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Änderung der Verhältnisse

Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse auf der Baustelle nicht den Gegebenheiten entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, ist die AFFELD-SCHAEFER GmbH berechtigt, Nachforderungen zu erheben oder von der Auftragsdurchführung zurückzutreten. Im letzteren Fall ist die AFFELD-SCHAEFER GmbH von jeglicher Schadensersatzverpflichtung frei. Unberührt bleiben die Schadensersatzansprüche der AFFELD-SCHAEFER GmbH gegen den Auftraggeber.

Abrechnung

Die Abrechnung aller von der AFFELD-SCHAEFER GmbH erbrachten Leistungen erfolgt nach Angebot oder Aufmaß, auf Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichung vorgelegten Abnahmerapporte. Sollte zur Unterzeichung der Abnahmerapporte vor Ort niemand berechtigt oder anwe- send sein, gelten die Arbeiten auch ohne Unterschrift des Auftraggebers bzw. einer berechtigten Person als ordnungsgemäß abgenommen und akzeptiert. Sollten sich Abweichungen, in Art und Umfang, von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle ergeben, erfolgt die Berechnung gemäß gültiger Preisliste. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn es wurde schriftlich ein Zahlungsziel vereinbart. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.